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Erwerb von Skype durch Microsoft nicht wettbewerbswidrig

EuG 11.12.2013, T-79/12

Der Er­werb von Skype durch Mi­cro­soft ist mit dem Bin­nen­markt ver­ein­bar. Durch die­sen Zu­sam­men­schluss wird der Wett­be­werb we­der auf dem Markt der pri­va­ten Vi­deo­te­le­fo­nie noch auf dem Markt der Ge­schäfts­kom­mu­ni­ka­tion ein­ge­schränkt.

Der Sach­ver­halt:
Skype bie­tet In­ter­net­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste und -pro­gramme für In­stant-Mes­sa­ging, Au­dio- und Vi­deo­te­le­fo­nie an. Mi­cro­soft ist ein ame­ri­ka­ni­sches Un­ter­neh­men, des­sen Haupt­ge­schäfts­fel­der der Ent­wurf, die Ent­wick­lung und der Ver­kauf von Com­pu­ter­pro­gram­men so­wie die Er­brin­gung da­mit zu­sam­menhängen­der Dienst­leis­tun­gen sind, un­ter Ein­schluss von In­ter­net­kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­gram­men und -diens­ten für Pri­vat- und Ge­schäfts­kun­den.

Im Sep­tem­ber 2011 mel­dete Mi­cro­soft bei der EU-Kom­mis­sion einen zum Er­werb der Kon­trolle über Skype die­nen­den Zu­sam­men­schluss an. Cisco und Mes­sa­ge­net, zwei An­bie­ter von In­ter­net­kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­gram­men und -diens­ten für Ge­schäfts- bzw. Pri­vat­kun­den, reich­ten bei der Kom­mis­sion Stel­lung­nah­men ein, um die wett­be­werbs­wid­ri­gen Wir­kun­gen des be­ab­sich­tig­ten Zu­sam­men­schlus­ses auf­zu­zei­gen. Im Ok­to­ber 2011 erklärte die Kom­mis­sion den Zu­sam­men­schluss gleich­wohl für ver­ein­bar mit dem Bin­nen­markt. Cisco und Mes­sa­ge­net er­ho­ben dar­auf­hin Klage auf Nich­ti­gerklärung des Be­schlus­ses der Kom­mis­sion.

Das EuG wies die Klage ab.

Die Gründe:
Der geprüfte Zu­sam­men­schluss ist mit den Wett­be­werbs­re­geln der Union ver­ein­bar.

Mi­cro­soft konnte sei­nen Markt­an­teil im Seg­ment Pri­vat­kom­mu­ni­ka­tion (Vi­deo­te­le­fo­nie über Win­dows-PC) durch den Er­werb von Skype zwar auf 80 bis 90 Pro­zent aus­bauen; dar­aus re­sul­tiert je­doch keine Markt­macht für Mi­cro­soft, mit der wirk­sa­mer Wett­be­werb im Bin­nen­markt er­heb­lich be­hin­dert würde. Denn die Pri­vat­kom­mu­ni­ka­tion ist ein jun­ger, stark ex­pan­die­ren­der Sek­tor mit kurzen In­no­va­ti­ons­zy­klen, bei dem ein ho­her Markt­an­teil schnell wie­der ver­lo­ren ge­hen kann. Zu­dem ist Mi­cro­soft im Be­reich Ta­blets und Smart­pho­nes we­ni­ger präsent; Kon­kur­ren­ten ha­ben dem­nach bei an­de­ren Platt­for­men als Win­dows-PCs aus­rei­chend hohe Markt­an­teile, um in Nut­zungs­grad und At­trak­ti­vität ver­gleich­bare Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netze zu bil­den. PC-Nut­zer können je­der­zeit al­ter­na­tive Platt­for­men wählen.

Auch das Vor­brin­gen von Cisco und Mes­sa­ge­net, Mi­cro­soft könnte auf­grund des ge­nann­ten Zu­sam­men­schlus­ses zum Nach­teil der Wett­be­wer­ber eine pri­vi­le­gierte Kon­nek­ti­vität zwi­schen Lync, sei­nem Pro­dukt auf dem Ge­schäfts­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt, auf der einen und Skype und des­sen großer Nutzer­zahl auf der an­de­ren Seite her­stel­len, über­zeugt nicht. Ein Zu­sam­men­schluss kann nur dann für un­ver­ein­bar mit dem Bin­nen­markt erklärt wer­den kann, wenn er den Wett­be­werb so­fort und un­mit­tel­bar schädigt. Dies ist vor­lie­gend je­doch nicht der Fall, da der kom­mer­zi­elle Er­folg ei­nes aus der Lync-Skype-Kon­nek­ti­vität re­sul­tie­ren­den neuen Pro­dukts und eine da­mit ein­her­ge­hende mögli­che Wett­be­werbs­wid­rig­keit noch völlig un­ge­wiss sind.

Es bleibt auch un­klar, wel­che Vor­teile ein sol­ches Pro­dukt hat und ob es tatsäch­lich eine Nach­frage dafür gibt. Im Übri­gen können Un­ter­neh­men, die Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen ver­kau­fen, von ih­ren Kun­den nach wie vor über Skype - das so­wohl für Pri­vat- als auch für Ge­schäfts­kun­den ein kos­ten­los her­un­ter­lad­ba­res Pro­dukt bleibt - kon­tak­tiert wer­den, ohne dass sie sich das durch die In­te­gra­tion von Lync und Skype ent­ste­hende Pro­dukt be­schaf­fen müss­ten. Darüber hin­aus ist Lync auf dem Markt für Ge­schäfts­kom­mu­ni­ka­tion dem Wett­be­werb durch an­dere große Wirt­schafts­teil­neh­mer aus­ge­setzt, u.a. durch Cisco, die al­lein schon einen größeren Markt­an­teil hat als Mi­cro­soft. So wird die Fähig­keit von Mi­cro­soft, den Wett­be­werb auf dem ge­nann­ten Markt zu be­schränken, er­heb­lich re­du­ziert.

Link­hin­weis:

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