So finden sich in den Wahlprogrammen auch Aussagen zur Zukunft der Erbschaftsteuer - wenn auch, diese eher vage gefasst wurden. Letztlich geht es um die zentrale Frage, ob die derzeit vorgesehenen erbschaftsteuerlichen Begünstigungen insbesondere von Betriebsvermögen eingeschränkt werden sollen.
Zu der Rechtfertigung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen durch Gemeinwohlgründe nehmen die Parteien nicht explizit Stellung. Hier wird wohl das Urteil des BVerfG abgewartet. Insbesondere die Regierungsparteien dürften hier die Auffassung vertreten, dass mit der 2008 beschlossenen Neuregelung den Rechtfertigungsaspekten ausreichend Rechnung getragen wird. Den monierten Bedenken hinsichtlich eines verfassungswidrigen Begünstigungsüberhangs in Bezug auf nicht betriebsnotwendiges Vermögen haben die Regierungsparteien dadurch Rechnung getragen, dass nun entsprechende Regelungen zur Vermeidung von Cash-GmbHs verabschiedet wurden. Vor einer Entscheidung des BVerfG sehen damit CDU/CSU sowie FDP keinen weiteren Handlungsbedarf in Sachen Erbschaftsteuer. Die Liberalen plädieren vielmehr dazu, das Erbschaftsteuerrecht weiterzuentwickeln und zu vereinfachen. Dazu soll eine einheitliche Bemessungsgrundlage nach Verkehrswerten eingeführt und mit moderaten Steuersätzen und angemessenen Freibeträgen verbunden werden.
Dagegen möchte die SPD das missbräuchliche Ausnutzen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund sollen die seit 2009 geltenden Begünstigungen für Betriebsvermögen zurückgenommen werden. Eventuelle künftige Begünstigungen sind stärker an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen zu koppeln.
Kommen Bündnis 90/Die Grünen in die Regierungsverantwortung wird die Verdoppelung des Erbschaftsteueraufkommens angestrebt. Die Erbschaftsteuerbefreiung von Betriebsvermögen soll aufgehoben, Belastungen für Unternehmen aber durch Freibeträge vermieden werden.
Die Linken beabsichtigen, die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer deutlich zu erhöhen. Dazu sollen die nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen nötigen Begünstigungen von Unternehmenserben abgeschafft werden.
Im Ergebnis bleibt festzustellen: Konkrete Mehrbelastungen für Unternehmen und/oder Privatpersonen lassen sich aus den Parteiprogrammen nicht ableiten - dafür sind diese allesamt zu vage. Sollte aber das BVerfG zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit kommen, ist jedenfalls mit einer deutlichen Verschärfung der Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen zu rechnen.
Im Rahmen des Wahlkampfs zur Bundestagswahl haben sich die Parteien insbesondere durch ihre Wahlprogramme positioniert und erläutern darin u.a., welche steuerlichen Änderungen sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben.