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Entwurf des IDW-Standards IDW ES 9 veröffentlicht

Zur Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO

Das neue In­sol­venz­recht tritt zum 01.03.2012 in Kraft. Die Neu­re­ge­lun­gen sol­len dazu bei­tra­gen, dass Un­ter­neh­men frühzei­ti­ger als bis­her mit den In­stru­men­ten der In­sol­venz­ord­nung sa­niert wer­den können. Dazu gehört auch das neu ge­schaf­fene Schutz­schirm­ver­fah­ren nach § 270b InsO. Ein Schuld­ner kann künf­tig bei dro­hen­der Zah­lungs­unfähig­keit oder bei Über­schul­dung in­ner­halb von drei Mo­na­ten frei von Voll­stre­ckungsmaßnah­men in Ei­gen­ver­wal­tung einen In­sol­venz­plan aus­ar­bei­ten. Da­bei wird der Schuld­ner un­ter die Auf­sicht ei­nes vorläufi­gen Sach­wal­ters ge­stellt. Der Schuld­ner kann das Schutz­schirm­ver­fah­ren nur dann nut­zen, wenn er dem Ge­richt zu­sam­men mit dem Eröff­nungs­an­trag eine Be­schei­ni­gung des Wirt­schaftsprüfers oder ei­nes an­de­ren Sach­verständi­gen vor­legt, aus dem her­vor­geht, dass das Un­ter­neh­men über­schul­det ist oder Zah­lungs­unfähig­keit droht, diese aber noch nicht ein­ge­tre­ten ist, und dass die Sa­nie­rung nicht of­fen­sicht­lich aus­sichts­los ist.

Aus dem Ge­setz geht nicht her­vor, wel­che An­for­de­run­gen an die Be­schei­ni­gung zu stel­len sind. Das IDW veröff­ent­licht da­her als Hil­fe­stel­lung für Wirt­schaftsprüfer den Ent­wurf ei­nes IDW Stan­dards: Be­schei­ni­gung nach § 270b InsO (IDW ES 9). Mit dem Ent­wurf wer­den die An­for­de­run­gen an den mit der Be­schei­ni­gung be­auf­trag­ten Wirt­schaftsprüfer, an den Um­fang der durch­zuführen­den Tätig­kei­ten so­wie an den In­halt der Be­schei­ni­gung erläutert.

Den Ent­wurf fin­den Sie auf der Home­page des IDW als Da­tei in der Ru­brik Ver­laut­ba­run­gen, Down­load von Entwürfen. Außer­dem wird er in Heft 4/2012 der IDW Fach­nach­rich­ten und im Supp­le­ment 2/2012 der Zeit­schrift "Die Wirt­schaftsprüfung" veröff­ent­licht wer­den.

Quelle: IDW-Ak­tu­ell vom 01.03.2012$(Lehttp://www.idw.de/idw/por­tal/d616086:

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