Das neue Insolvenzrecht tritt zum 01.03.2012 in Kraft. Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen frühzeitiger als bisher mit den Instrumenten der Insolvenzordnung saniert werden können. Dazu gehört auch das neu geschaffene Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO. Ein Schuldner kann künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung innerhalb von drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan ausarbeiten. Dabei wird der Schuldner unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt. Der Schuldner kann das Schutzschirmverfahren nur dann nutzen, wenn er dem Gericht zusammen mit dem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen vorlegt, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen überschuldet ist oder Zahlungsunfähigkeit droht, diese aber noch nicht eingetreten ist, und dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Aus dem Gesetz geht nicht hervor, welche Anforderungen an die Bescheinigung zu stellen sind. Das IDW veröffentlicht daher als Hilfestellung für Wirtschaftsprüfer den Entwurf eines IDW Standards: Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW ES 9). Mit dem Entwurf werden die Anforderungen an den mit der Bescheinigung beauftragten Wirtschaftsprüfer, an den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten sowie an den Inhalt der Bescheinigung erläutert.
Den Entwurf finden Sie auf der Homepage des IDW als Datei in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Außerdem wird er in Heft 4/2012 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 2/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
Quelle: IDW-Aktuell vom 01.03.2012$(Lehttp://www.idw.de/idw/portal/d616086: )$