Montagmorgen - gegen 8 Uhr beginnt Ihr Arbeitstag bei Ebner Stolz. Im Büro angekommen starten Sie den Computer und verschaffen sich einen Überblick über die anstehenden Termine der laufenden Woche. Danach sichten Sie Ihre E-Mails und legen die Korrespondenz der vergangenen Tage ab.
Anschließend stimmen Sie Ihre Aufgaben für die kommenden Tage mit Ihrem Vorgesetzten ab. Normalerweise teilen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Steuerberater ein Büro. So können Sie aufkommende Fragen schnell und unkompliziert klären.
Für heute steht als erstes auf dem Programm, dass Sie die Steuererklärungen einer GmbH erstellen. Neben der Körperschaftsteuererklärung bearbeiten Sie auch die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die E-Bilanz. Bei Ebner Stolz bearbeiten Sie aber auch Steuererklärungen für andere Rechtsformen und für Privatpersonen. Die Unterlagen, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, haben Sie schon im Vorfeld beim Mandanten angefordert. Wenn Sie jetzt noch weitere Informationen benötigen, klären Sie das direkt mit dem Mandanten. Meist reicht hierfür ein kurzer Anruf beim Mandanten oder eine E-Mail. Nachdem Sie mit den Steuererklärungen fertig sind, geben Sie dem zuständigen Steuerberater einen Entwurf der Erklärungen und des dazugehörigen Briefs an den Mandanten. In dem Begleitschreiben stellen wir alle wichtigen Informationen zu den Erklärungen noch einmal übersichtlich zusammen. Der Steuerberater schaut sich das Ganze an und macht - falls erforderlich - Notizen zur Korrektur. Schließlich muss bei uns das „Vier-Augen-Prinzip“ eingehalten werden...
Die Mittagspause verbringen Sie zusammen mit einigen Kollegen auf dem Balkon auf unserer Etage. Schließlich ist heute ein schöner Sommertag! Viele Kollegen bringen sich etwas zu Essen mit, andere gehen in Restaurants in der Umgebung oder nutzen die Kantine, wobei nicht jeder unserer Standorte über eine Kantine verfügt.
Nach der Mittagspause geht es mit neuer Kraft an die Prüfung der Steuerbescheide, die heute bei uns eingegangen sind. Das klingt nach Routine, aber Sie müssen hier sehr konzentriert vorgehen - manchmal macht eben auch das Finanzamt Fehler, oder Sachverhalte, die in der Steuererklärung erklärt wurden, sind abweichend beurteilt worden. Dann bereiten Sie ein Schreiben an das Finanzamt vor, mit dem wir sicherstellen, dass spätere Änderungen, von denen unser Mandant profitieren würde, noch möglich sind. Die Arbeit geht Ihnen gut von der Hand - schließlich haben Sie die meisten Steuererklärungen, für die Sie die Bescheide prüfen, auch selbst erstellt und kennen die Knackpunkte. Zudem haben die Fachkollegen für unseren Einspruch auch umfangreiche Textbausteine vorbereitet. Fast geschafft - als letztes noch das Schreiben an unseren Mandanten. Schließlich will er ja wissen, ob der Steuerbescheid auch richtig ist! Fertig!
Gerade als Sie die Bescheide fertig geprüft haben, ruft der Rechnungswesenleiter eines großen mittelständischen Unternehmens der IT-Branche mit über 1.000 Mitarbeitern bei Ihrem Zimmernachbarn an. Der Mandant hat eine dringende Frage und braucht unsere Hilfe. Es sollen E-Bikes für die Mitarbeiter geleast werden. Die Räder dürfen natürlich auch privat gefahren werden, nach zwei Jahren gehören sie dann sogar den Mitarbeitern. Aber wird das besteuert? Wenn ja wie? Lohnsteuer? Umsatzsteuer? Sozialversicherung? Was kostet das alles zusammen? Ist das aufwändig? Gibt es Möglichkeiten, um Steuern zu sparen? Was spielt noch alles eine Rolle? Zusammen mit Ihrem Vorgesetzten und Ihren Kollegen machen Sie sich an die Recherche, schließlich braucht der Mandant bis Ende der Woche steuerliche Klarheit. Für die Recherche nutzen Sie umfangreiche Online-Datenbanken wie zum Beispiel Juris, Haufe und Beck-Online, in denen alle wichtigen Gesetze, Richtlinien, Kommentare und Fachzeitschriften digital verfügbar sind. Oder Sie gehen in unsere Bibliothek. Falls es sehr knifflig wird, rufen Sie unsere Fachkollegen in den Centers of Competence an.
Kurz vor Feierabend stellen Sie noch alles Nötige für den kommenden Tag zusammen. Am Dienstag fahren Sie nämlich zusammen mit dem zuständigen Steuerberater zu einem großen Hersteller von Dachsystemen. Dieser Mandant beliefert europaweit Großhändler mit innovativen Produkten der Baubranche. Dort helfen wir bei der Berechnung der Steuerrückstellungen für das gerade abgelaufene Wirtschaftsjahr - der Mandant stellt nämlich gerade seinen Jahresabschluss auf.