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Steuerberatung

Ebner Stolz referiert bei WGA zu Zoll- und Umsatzsteueraspekten bei der Ausfuhr und Einfuhr von Waren

Ex­per­ten von Eb­ner Stolz re­fe­rie­ren ganz­heit­lich zu zoll- und um­satz­steu­er­li­che As­pek­ten.

Ba­sie­rend auf den jah­re­lan­gen gu­ten Kon­tak­ten von Eva Reh­berg und Fa­bi­enne Bou­lan­ger des Ge­schäfts­be­reichs Zoll fand am 22.11.2018 bei der Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung Groß- und Außenhan­del Ham­burg e.V. (WGA) eine Zoll- und Um­satz­steuer Ver­an­stal­tung statt.

Bei dem WGA han­delt es sich um einen bran­chenüberg­rei­fen­den Wirt­schafts­ver­band mit über 300 Mit­glie­dern na­tio­nal und in­ter­na­tio­nal.

Diese Ver­an­stal­tung wird in zweijähri­gem Tur­nus durch­geführt. Im Wech­sel be­zie­hen sich die Se­mi­nare auf die Zoll- und Um­satz­steu­er­as­pekte bei der Aus­fuhr bzw. bei der Ein­fuhr. Die Zoll­ex­per­tin Frau Dr. Fa­bi­enne Bou­lan­ger und der Um­satz­steu­er­ex­perte Stef­fen Leh­mann von Eb­ner Stolz in Ham­burg re­fe­rierte über die bei­den Re­ge­lungs­be­rei­che und ihre Verknüpfun­gen. Diese be­rei­ten in der Un­ter­neh­mens­pra­xis häufig Schwie­rig­kei­ten.

An der Ver­an­stal­tung nah­men so­wohl Zoll- als auch Um­satz­steu­er­ver­ant­wort­li­che aus Un­ter­neh­men un­ter­schied­li­cher Bran­chen teil, die in ih­rer in­ter­na­tio­na­len All­tags­pra­xis „den Spa­gat“ zwi­schen bei­den The­men ma­chen müssen. Bei den Teil­neh­mern stieß der Vor­trag auf großes In­ter­esse be­glei­tet von Dis­kus­sio­nen auch im An­schluss an die Ver­an­stal­tung.
 

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