Von der Online-Rechnungsstellung erfasst werden sollen:
- Rechnungen, oder einer Rechnung gleichkommende Belege (z. B. Korrekturrechnung),
- bei denen der Käufer ein ungarisches Steuersubjekt ist und
- die Mehrwertsteuer mindestens 100.000 Ft (ca. 327 Euro) beträgt.
Das eingesetzte Rechnungsprogramm muss geeignet sein, den gemäß dem ungarischen Mehrwertsteuergesetz obligatorischen Dateninhalt von ausgestellten Rechnungen, die die obigen Voraussetzungen erfüllen, automatisch - somit ohne menschlichen Eingriff - an die Steuerbehörde weiterzuleiten. Die Weiterleitung des Dateninhalts soll sofort, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Hinweis
Betroffen von der Einführung der E-Rechnungstellung können auch deutsche Unternehmen sein, die für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registriert sind.
Langfristig dürfte die Einführung der E-Rechnungstellung die administrativen Belastungen senken, da sie die ungarische zusammenfassende Meldung bezüglich der Ausgangsrechnungen und die Anmeldungspflicht des Rechnungsprogramms ersetzt.