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Steuerberatung

E-Books: Umsatzsteuerliche Gleichbehandlung in Sicht?

E-Books wer­den mit 19 % Um­satz­steuer be­las­tet, wo­hin­ge­gen auf Prin­ter­zeug­nisse nur 7 % Um­satz­steuer fällig wer­den. Diese Un­gleich­be­hand­lung könnte auf Grund ei­ner EU-Vor­gabe bald Ver­gan­gen­heit sein.

Der Rat Wirt­schaft und Fi­nan­zen (ECOFIN) der EU be­schloss am 2.10.2018 einen Richt­li­ni­en­vor­schlag, wo­nach es den Mit­glied­staa­ten ge­stat­tet wird, auf elek­tro­ni­sche Veröff­ent­li­chun­gen ermäßigte Mehr­wert­steu­ersätze oder so­gar Null­steu­ersätze an­zu­wen­den. Da­mit wird ermöglicht, die Mehr­wert­be­steue­rung von elek­tro­ni­schen und phy­si­schen Veröff­ent­li­chun­gen zu ver­ein­heit­li­chen.

Hinweis:

Die EU-Kom­mis­sion hatte die steu­er­li­che Gleich­stel­lung be­reits im De­zem­ber 2016 vor­ge­schla­gen. Im Juni 2017 hatte sich auch das Eu­ropäische Par­la­ment mit großer Mehr­heit dafür aus­ge­spro­chen. Die er­for­der­li­che ein­heit­li­che Zu­stim­mung im ECOFIN-Rat war bis­her nicht zu­stande ge­kom­men.

Kommt es nun zu ei­ner Ände­rung der Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie, können die na­tio­na­len Ge­setz­ge­ber nach In­kraft­tre­ten der Ände­rung den An­wen­dungs­be­reich des bis­lang auf Prin­ter­zeug­nisse gel­ten­den re­du­zier­ten Mehr­wert­steu­er­sat­zes auf elek­tro­ni­sche Ver­lag­ser­zeug­nisse er­wei­tern. In Deutsch­land ist mit ei­ner sol­chen Er­wei­te­rung zu rech­nen, da sich die Bun­des­re­gie­rung im Ko­ali­ti­ons­ver­trag ex­pli­zit für die Einführung des ermäßig­ten Mehr­wert­steu­er­sat­zes auf E-Books aus­ge­spro­chen hat.

Hinweis:

Un­klar ist der­zeit al­ler­dings noch, wel­che Leis­tun­gen in den An­wen­dungs­be­reich des re­du­zier­ten Steu­er­sat­zes fal­len, so z. B. bei E-Bund­les. Zu­dem ist der­zeit zu befürch­ten, dass durch das vor­ge­se­hene An­pas­sungs­wahl­recht keine ein­heit­li­che Re­ge­lung in der EU zu­stande kommt.

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