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Steuerberatung

Digitales Transfer Pricing Management: Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung

Die Ge­winn­ver­tei­lung und da­mit die Steu­er­last in­ner­halb ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe kann mit Ver­rech­nungs­prei­sen ak­tiv ge­stal­tet wer­den. Die Hürden für die steu­er­li­che An­er­ken­nung der Ver­rech­nungs­preise sind aus die­sem Grund in den letz­ten Jah­ren welt­weit deut­lich höher ge­wor­den. Auch die ak­tu­el­len Ände­run­gen der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­ons­vor­schrif­ten sind in­so­weit Aus­fluss die­ser Ent­wick­lung.

Anknüpfend an das BEPS-Pro­jekt der OECD/G20-Staa­ten (Base Ero­sion and Pro­fit Shif­ting) hat der deut­sche Ge­setz­ge­ber die Min­dest­stan­dards bei der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion erhöht. So sind Ge­sell­schaf­ten, die im vor­an­ge­gan­ge­nen Wirt­schafts­jahr einen Um­satz von min­des­tens 100 Mio. Euro er­zielt ha­ben, ab 2017 ver­pflich­tet, eine ge­sell­schaftsüberg­rei­fende Stamm­do­ku­men­ta­tion zu er­stel­len (sog. Mas­ter File). De­ren In­halt be­steht ins­be­son­dere aus ei­ner Ab­bil­dung der Struk­tur der Un­ter­neh­mens­gruppe ins­ge­samt und ei­ner Of­fen­le­gung der Ver­rech­nungs­preis­po­li­tik. Da­bei liegt ein be­son­de­rer Fo­kus auf der Dar­stel­lung von im­ma­te­ri­el­len Wer­ten, die für die Wert­schöpfung der Gruppe we­sent­lich sind.

Verrechnungspreise© Thinkstock

Wie bis­her müssen da­ne­ben sämt­li­che Un­ter­neh­men, un­abhängig von ih­rem er­ziel­ten Um­satz, in ei­ner lo­ka­len Do­ku­men­ta­tion (sog. Lo­cal File), die An­ge­mes­sen­heit ih­rer Ver­rech­nungs­preise für Ge­schäfts­be­zie­hun­gen mit ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men nach­wei­sen.

Neu ist hin­ge­gen die Ver­pflich­tung zur Er­stel­lung ei­nes länder­be­zo­ge­nen Be­richts (sog. Coun­try-by-Coun­try Re­port) durch die Kon­zernober­ge­sell­schaft, vor­aus­ge­setzt die kon­so­li­dier­ten Um­sat­zerlöse der Un­ter­neh­mens­gruppe be­tra­gen min­des­tens 750 Mio. Euro. Ge­gen­stand die­ses Be­richts ist ins­be­son­dere eine nach Steu­er­ho­heits­ge­bie­ten ge­glie­derte Über­sicht ver­schie­de­ner Kenn­zah­len (bspw. An­zahl Mit­ar­bei­ter, Um­sat­zerlöse, Ge­winne oder ge­zahlte Steu­ern). Diese Kenn­zah­len sol­len den Steu­er­behörden eine Ein­schätzung ermögli­chen, wo eine in­ten­si­vere Prüfung not­wen­dig ist.

Darüber hin­aus kommt es künf­tig zu ei­ner verstärk­ten länderüberg­rei­fen­den Zu­sam­men­ar­beit der Fi­nanz­behörden, denn das Ziel des BEPS-Pro­jekts der OECD be­steht u. a. darin, die Trans­pa­renz in der Be­steue­rung in­ter­na­tio­nal agie­ren­der Un­ter­neh­mens­grup­pen zu erhöhen. Hierfür ha­ben sich die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land so­wie zahl­rei­che an­dere Staa­ten ver­pflich­tet, verstärkt In­for­ma­tio­nen, die für die Be­steue­rung re­le­vant sind, aus­zu­tau­schen. Dazu gehören auch der au­to­ma­ti­sierte Aus­tausch der Coun­try-by-Coun­try Re­ports so­wie die zu­neh­mende Zu­sam­men­ar­beit im Rah­men von grenzüber­schrei­ten­den Be­triebsprüfun­gen (Joint Au­dits).

Vor dem Hin­ter­grund die­ser Ent­wick­lun­gen wird eine kon­sis­tente und zwi­schen den ein­zel­nen Ländern ab­ge­stimmte Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion im­mer wich­ti­ger. Er­schwe­rend kommt hinzu, dass die in den ein­zel­nen Ländern vor­ge­schrie­be­nen Fris­ten zur Of­fen­le­gung von ver­rech­nungs­preis­be­zo­ge­nen In­for­ma­tio­nen re­gelmäßig von­ein­an­der ab­wei­chen. Die teil­weise deut­lich kürze­ren Fris­ten im Aus­land führen des­halb zu der Not­wen­dig­keit, für sämt­li­che Ge­sell­schaf­ten ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe einen fort­lau­fen­den Do­ku­men­ta­ti­ons­pro­zess zu im­ple­men­tie­ren, um Un­stim­mig­kei­ten in der Dar­stel­lung grup­pen­in­ter­ner Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zu ver­mei­den. Keine ein­fa­che Auf­gabe in An­be­tracht von häufig he­te­ro­ge­nen Un­ter­neh­mens- und Zuständig­keits­struk­tu­ren!

Des­halb be­darf es ei­ner en­gen und fort­lau­fen­den Ab­stim­mung der ein­zel­nen Un­ter­neh­mens­teile un­ter­ein­an­der, um diese zeit­lich und in­halt­lich an­spruchs­vol­len An­for­de­run­gen erfüllen zu können. Eine zen­trale Ko­or­di­nie­rung ist da­bei un­erläss­lich.

Um un­ter­neh­mens­weit einen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen und ef­fi­zi­en­ten In­for­ma­ti­ons­be­schaf­fungs- und Do­ku­men­ta­ti­ons­pro­zess si­cher­zu­stel­len, bie­tet sich eine welt­weit ein­setz­bare Soft­warelösung an. Dem trägt Eb­ner Stolz durch ein di­gi­ta­les Trans­fer Pri­cing Ma­nage­ment Tool Rech­nung. Ne­ben der Er­stel­lung und zen­tra­len Ab­lage sämt­li­cher welt­weit für lo­kale Zwecke benötig­ter Do­ku­men­ta­tio­nen ist es da­bei mit dem Tool möglich, auch den Er­stel­lungs­pro­zess und die je­wei­li­gen Zuständig­kei­ten ab­zu­bil­den und zu über­wa­chen.

Der Ein­satz des di­gi­ta­len Trans­fer Pri­cing Ma­nage­ment Tools er­for­dert keine zeit- und kos­ten­in­ten­sive Im­ple­men­tie­rung in die IT-Sys­tem­land­schaft der Un­ter­neh­men. Viel­mehr wird es durch Eb­ner Stolz in Deutsch­land nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ge­hos­tet. Der Zu­griff auf das Tool ist dann über eine web­ba­sierte Oberfläche für die be­rech­tig­ten Per­so­nen von übe­rall auf der Welt aus möglich. Hinzu kommt, dass es fle­xi­bel auf die in­di­vi­du­el­len Bedürf­nisse des je­wei­li­gen Un­ter­neh­mens kon­fi­gu­rier­bar ist. Wei­ter­ge­hende In­for­ma­tio­nen zu dem Trans­fer Pri­cing Ma­nage­ment Tool von Eb­ner Stolz fin­den Sie hier.

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