Mit dem geplanten Gesetz soll die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren erleichtert werden. Zunächst sollen einzelne Gerichte auf der Grundlage einer neuen gesetzlichen Regelung im Jahr 2025 vollständig digital geführte Zivilverfahren erproben. Mittels sog. Reallabore sollen Testräume geschaffen werden, um innovative Technologien zeitlich befristet und unter realen Bedingungen zu erproben.
Hinweis: Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Zur Weiterentwicklung des Online-Verfahrens ist nach vier sowie nach acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Der Entwurf sieht u. a. folgende Rahmenbedingungen vor:
- Eröffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageerhebung mittels digitaler Eingabesysteme: Geplant ist, Rechtsuchende bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Eingabe- und Abfragesysteme zu unterstützen. Rechtsanwälte werden mit der bestehenden Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) in die Erprobung einbezogen.
- Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten auf Zahlung einer Geldsumme bis zur Streitwertgrenze (derzeit 5.000 Euro) sollen erfasst werden.
- Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik: Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen modifiziert und ergänzt werden, insb. durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren.
- Digitale Unterstützung: In Massenverfahren sollen Eingabesysteme und technische Standards dabei unterstützen, Dokumente und Akten zu strukturieren und ressourcenschonend zu bearbeiten.
- Die Urteilsverkündung und Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen soll erleichtert werden.
- Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform: Anträge und Erklärungen sollen unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Es soll auch die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht (z. B. bei Vergleichsabsprachen) und die Zustellung von Dokumenten über die Plattform ermöglicht werden.
- Das Online-Verfahren soll barrierefrei, nutzerfreundlich und bundeseinheitlich über ein Bund-Länder-Justizportal für Onlinedienstleistungen zugänglich sein.
Hinweis: Derzeit befinden sich bereits ähnliche Projekte, wie z. B. das gemeinsame Gerichtsdokument, in der Testung.