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Die neuen GoBD 2015 - Konsequenzen für Unternehmen mit elektronischer Buchführung und elektronischem Belegwesen

In der Pra­xis sind die Ord­nungsmäßig­keit und die Prüffähig­keit der elek­tro­ni­schen Buchführung im Rah­men von Be­triebsführun­gen von großer Be­deu­tung. Das seit 1. Ja­nuar 2015 gel­tende BMF-Schrei­ben re­gelt eine Viel­zahl von Sach­ver­hal­ten hierzu neu. Die Kennt­nis die­ser Grundsätze, mögli­cher Ge­fah­ren und Fall­stri­cke, ins­be­son­dere bei Prüfun­gen des Fi­nanz­am­tes und die Aus­wir­kun­gen auf die han­dels­recht­li­che Rech­nungs­le­gung, sind für den Prak­ti­ker un­erläss­lich.

Fol­gende In­halte wer­den wir in un­se­rem Pra­xis­se­mi­nat be­han­deln:

  • An­for­de­run­gen, bis wann Ge­schäfts­vorfälle spätes­tens in der Buch­hal­tung zu er­fas­sen sind
  • As­pekte  der  For­mat­wahl  (Me­thode  zur  Spei­che­rung) und der Auf­be­wah­rung von elek­tro­ni­schen Be­le­gen und Da­ten
  • Wel­che Be­lege/Un­ter­la­gen sind zukünf­tig steu­er­re­le­vant und so­mit zu ar­chi­vie­ren?
  • Wel­che EDV-Sys­teme sind da­hin­ge­hend zu überprüfen, ob sich aus den GoBD An­pas­sungs­be­darf u.a. in der Do­ku­men­ta­tion der schrift­li­chen in­ter­nen Kon­troll­sys­teme und der Ar­chi­vie­rung der Be­lege/Da­ten er­ge­ben?
  • Aus­wir­kun­gen der GoBD für die Aus­stel­lung und Er­fas­sung  von  elek­tro­ni­schen  Rech­nun­gen so­wie die Er­fas­sung von elek­tro­ni­schen Ein­gangs­rech­nun­gen 
  • Aus­wir­kun­gen auf den han­dels­recht­li­chen  Jah­res­ab­schluss (ins­be­son­dere auf die Höhe der Rück­stel­lun­gen für Ar­chi­vie­rung)

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 75,00 zuzüglich 19% Um­satz­steuer.   

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