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Der neue EU-Notfallplan für Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit

Am 12.11.2021 hat die EU-Kom­mis­sion einen Not­fall­plan für Le­bens­mit­tel­ver­sor­gung und Ernährungs­si­cher­heit in Kri­sen­zei­ten an­ge­nom­men. Da­mit möchte die EU die eu­ro­pa­weite Ko­or­di­nie­rung zur Ver­mei­dung von Le­bens­mit­tel­engpässen in Kri­sen­zei­ten stärken.

Be­reits im Rah­men der Stra­te­gie „Vom Hof auf den Tisch“ wur­den meh­rere Leit­in­itia­ti­ven von der EU-Kom­mis­sion an­gekündigt, dar­un­ter auch den Not­fall­plan zur Gewähr­leis­tung der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gung und Ernährungs­si­cher­heit in Kri­sen­zei­ten.

Aus­schlag­ge­bend für die Einführung des Not­fall­plans sind die CO­VID-19-Krise, die zu­neh­men­den Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels, Cy­ber­be­dro­hun­gen und die geo­po­li­ti­schen Ver­schie­bun­gen, die das Funk­tio­nie­ren der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­kette gefähr­den können.

Inhalte des Notfallplans

Der Not­fall­plan gewähr­leis­tet eine enge Ko­or­di­nie­rung zwi­schen der EU, den Mit­glied­staa­ten so­wie dem öff­ent­li­chen und pri­va­ten Sek­tor, um ein­sei­tige Ent­schei­dun­gen zu ver­mei­den und ein ef­fi­zi­en­te­res Kri­sen­ma­nage­ment zu ermögli­chen.

Der Plan selbst wird im Rah­men des Eu­ropäischen Me­cha­nis­mus zur Kri­sen­vor­sorge und Kri­sen­re­ak­tion im Be­reich der Ernährungs­si­cher­heit (EF­SCM) um­ge­setzt, der von der Kom­mis­sion auf den Weg ge­bracht wer­den soll. Der EF­SCM wird seine Ar­beit auf eine Ex­per­ten­gruppe und de­ren Ge­schäfts­ord­nung stützen. Daran wer­den Ver­tre­ter der Mit­glied­staa­ten und ei­ni­ger Drittländer von al­len Stu­fen der Le­bens­mit­tel­kette be­tei­ligt. Die Gruppe soll re­gelmäßig und im Kri­sen­fall sehr kurz­fris­tig und so oft wie nötig zu­sam­men­kom­men.

Aus dem pri­va­ten Sek­tor be­tei­ligt sind etwa Land­wirte, Fi­scher, Aqua­kul­tur­er­zeu­ger, Le­bens­mit­tel­ver­ar­bei­ter, Händ­ler und Ein­zelhänd­ler so­wie Trans­port- und Lo­gis­tik­un­ter­neh­mer. Auch die eu­ropäischen, na­tio­na­len und re­gio­na­len Behörden wer­den in den Plan ein­ge­bun­den.

Die Regelungen im Detail

Kon­kret sol­len fol­gende Be­rei­che ab­ge­deckt wer­den:

  • Ver­bes­se­rung der Vor­sorge durch Nut­zung verfügba­rer Da­ten (u. a. zu Wet­ter, Klima, Märkte)
  • wei­tere Ana­lyse der Schwach­stel­len und kri­ti­schen In­fra­struk­tur­ein­rich­tun­gen der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­kette
  • Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen, bewähr­ten Ver­fah­ren und na­tio­na­len Not­fallplänen
  • Aus­ar­bei­tung von Emp­feh­lun­gen zur Bewälti­gung von Kri­sen
  • Ko­or­di­na­tion und Zu­sam­men­ar­beit mit der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft.

Die Ak­ti­vitäten und Maßnah­men sol­len zwi­schen Mitte 2022 und 2024 ab­ge­schlos­sen wer­den.

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