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Der gesetzliche Mindestlohn

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutsch­land erst­mals ein flächen­de­cken­der all­ge­mei­ner ge­setz­li­cher Min­dest­lohn. Seit­her hat na­hezu je­der volljährige Ar­beit­neh­mer ge­gen über dem Ar­beit­ge­ber einen un­ab­ding­ba­ren An­spruch auf Zah­lung von we­nigs­tens 8,50 Euro brutto je Ar­beits­stunde.

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