Im Rahmen einer M&A-Transaktion ist zu hinterfragen, ob Liquiditätsbestände als betriebsnotwendig zu klassifizieren sind. Eine u. a. von Ebner Stolz erstellte empirische Studie zeigt: In 24 % der Transaktionen im Zeitraum 2015 bis 2019 wurde betriebsnotwendige Liquidität abgegrenzt. Die im Zeitverlauf zunehmende relative Häufigkeit unterstreicht die praktische Relevanz.
Grundsätzlich sind einzelne Bilanzposten vollständig oder anteilig entweder den Kategorien Infrastruktur, Working Capital, Eigenkapital oder Net Cash bzw. Debt zugeordnet. Dabei wird die Analyse der liquiden Mittel oft vernachlässigt. So werden liquide Mittel bei M&A-Transaktionen kaufpreiserhöhend berücksichtigt – und zwar unabhängig davon, ob die Liquidität frei verfügbar ist. Zunehmend wird dieses Problem erkannt und die betriebsnotwendige Liquidität herausgerechnet. Während die Identifikation von liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkungen meist vergleichsweise einfach ist, bedarf die Bestimmung der betriebsnotwendigen Liquidität einer tiefergehenden Analyse. Denn schon bevor sich die Frage nach der konkreten Berechnungsmethode und damit der Höhe der betriebsnotwendigen Liquidität stellt, ist zu hinterfragen, ob es einen Mindestbestand bedarf, um den operativen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.