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Das Finanzamt auf eigene Faust verklagen

WirtschaftsWoche

Vor Fi­nanz­ge­rich­ten können Steu­er­zah­ler ohne An­walt kla­gen. Das Pro­zess­ri­siko lohnt aber nur, wenn es um mehr als 1000 Euro Streit­wert geht.

Die Klage sollte „schrift­lich in zwei­fa­cher Aus­fer­ti­gung“ ein­ge­reicht wer­den, sagt Sven Gläser, An­walt und Steu­er­be­ra­ter bei der Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaft Eb­ner Stolz in Stutt­gart.

Le­sen Sie hier den vollständi­gen Ar­ti­kel: Das Fi­nanz­amt auf ei­gene Faust ver­kla­gen

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