Die dänische Zoll- und Steuerverwaltung stellte kürzlich klar, dass eine Investition außerhalb Dänemarks, die ein ausländischer Gesellschafter im Rahmen seiner Beteiligung an einer dänischen Personengesellschaft tätigt, nicht zu einer Betriebsstätte nach dänischem Recht führt.
Eine anderslautende Rechtsauffassung würde dazu führen, dass eine dreifache Besteuerung drohen könnte: im Staat, in dem die Investition getätigt wird, in Dänemark, wenn dort eine Betriebsstätte angenommen wird, sowie im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters.
Hinweis
Um die Begründung einer Betriebsstätte in Dänemark zu vermeiden, sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Gerne stehen wir Ihnen zur Klärung dieser Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus dem Nexia-Netzwerk zur Verfügung.