Für Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann eine kostenfreie Anfrage über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bislang galt hier eine Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Mio. Euro.
Bei höheren Bürgschaften sind die Bürgschaftsbanken der Länder zuständig. Zudem sind Maßnahmen zur Beschleunigung von Entscheidungen vorgesehen.
Das Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften), das zur Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro greift und eine Bürgschaftsquote von bis zu 80 % vorsieht, wird ausgedehnt. Bislang war dieses auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkt. Nun wird es auch für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet.