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Bundestag hat Jahressteuergesetz 2013 in der Fassung des Vermittlungsergebnisses vom 13.12.2012 abgelehnt

Der Bun­des­tag hat in sei­ner Sit­zung am 17.1.2013 das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 in der Fas­sung des Ver­mitt­lungs­er­geb­nis­ses vom 13.12.2012 ab­ge­lehnt.

So­fern der Ver­mitt­lungs­aus­schuss durch den Bun­des­tag oder den Bun­des­rat nicht noch­mals an­ge­ru­fen wird, ist das Ge­setz da­mit ge­schei­tert. Ob der Ver­mitt­lungs­aus­schuss noch­mals ein­ge­schal­tet wird, ist der­zeit noch nicht be­kannt. DPA-Ver­laut­ba­run­gen vom gest­ri­gen Tag ist zu ent­neh­men, dass sich Fi­nanz­mi­nis­ter Schäuble mit Fach­po­li­ti­kern der Re­gie­rungs­ko­ali­tion dar­auf verständigt ha­ben soll, das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren nicht wei­ter zu ver­fol­gen.

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