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Bundestag beschließt das Jahressteuergesetz 2013

Am 25.10.2012 hat der Deut­sche Bun­des­tag den Ge­setz­ent­wurf zur Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 in der vom Fi­nanz­aus­schuss des Bun­des­ta­ges am 24.10.2012 er­ar­bei­te­ten Fas­sung be­schlos­sen. Da­bei wurde eine Viel­zahl der vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen ver­schärfen­den Maßnah­men, wie bei­spiels­weise die Auf­he­bung der Steu­er­be­frei­ung für Di­vi­den­den und Veräußerungs­ge­winne aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen so­wie die Ein­be­zie­hung von Zah­lungs­mit­teln, Bank­gut­ha­ben und an­de­ren For­de­run­gen in das schädli­che Ver­wal­tungs­vermögen im Rah­men der erb­schaft­steu­er­li­chen Begüns­ti­gung von Be­triebs­vermögen nicht in das Ge­setz auf­ge­nom­men. Möglich ist al­ler­dings, dass diese Ver­schärfun­gen im Rah­men ei­nes Ver­mitt­lungs­ver­fah­rens noch Ein­gang in das JStG 2013 fin­den oder in einem ge­son­der­ten Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren wei­ter ver­folgt wer­den. Der Bun­des­rat wird sich am 23.11.2012 mit dem JStG 2013 be­fas­sen. Einen Über­blick über das JStG 2013 in der vom Deut­schen Bun­des­tag be­schlos­se­nen Fas­sung fin­den Sie hier.

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