Am 25.10.2012 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Jahressteuergesetz 2013 in der vom Finanzausschuss des Bundestages am 24.10.2012 erarbeiteten Fassung beschlossen. Dabei wurde eine Vielzahl der vom Bundesrat vorgeschlagenen verschärfenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufhebung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen sowie die Einbeziehung von Zahlungsmitteln, Bankguthaben und anderen Forderungen in das schädliche Verwaltungsvermögen im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen nicht in das Gesetz aufgenommen. Möglich ist allerdings, dass diese Verschärfungen im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens noch Eingang in das JStG 2013 finden oder in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt werden. Der Bundesrat wird sich am 23.11.2012 mit dem JStG 2013 befassen. Einen Überblick über das JStG 2013 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung finden Sie hier.
Bundesregierung beschließt umfassende Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz, SteFeG) hat die Bundesregierung wegweisende Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Insb. die beabsichtigte Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung stellt eine wesentliche Erleichterung für steuerbegünstigte Körperschaften dar. ...lesen Sie mehr