Gewerblichkeit einer Vermietungstätigkeit bei unüblichen Nebenleistungen
Im Gewerbesteuerrecht ist für Grundstücksunternehmen eine erweiterte Kürzung vorgesehen, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten. Für die erweiterte Kürzung ist es unschädlich, wenn Grundstücksunternehmen daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder im Gebäudebau tätig sind. Begünstigungsschädlich sind aber wirtschaftliche (Neben-) Tätigkeiten, wie z. B. die Gestellung von Wachpersonal. ...lesen Sie mehr