Zusätzliche Anzeigepflichten neben den Grundsteuererklärungen
Am 13.10.2022 wurde bekanntgegeben, dass Bund und Länder die Frist zur Abgabe der sog. Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 bis zum 31.01.2023 verlängern wollen. Diese Verlängerung wurde inzwischen bundesweit umgesetzt. Darüber hinaus bestehen aber weitere Anzeigepflichten, die überwiegend bis dahin zu erfüllen sind. ...lesen Sie mehr