Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütung: keine Gemeinnützigkeit
Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. Gewährt die Körperschaft ihrem Geschäftsführer eine Versorgungszusage, die über eine Unterstützungskasse erfüllt wird, ist der für den Geschäftsführer liegende Vorteil in Höhe der fiktiven Jahresnettoprämie in die Gesamtausstattung einzubeziehen. Bei kleineren Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 AO ist ein Entzug der Gemeinnützigkeit unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt). ...lesen Sie mehr