Verdeckte Gewinnausschüttung: Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person
Kapitalgesellschaften können nach dem Körperschaftsteuergesetz geleistete Spenden nur steuermindernd berücksichtigen, wenn es sich um keine verdeckte Gewinnausschüttung an deren Gesellschafter handelt. Tätigen Unternehmen Spenden, kann es zum Problem werden, wenn der Spendenempfänger mit dem Unternehmen bzw. den Gesellschaftern in einem Näheverhältnis steht und die Spenden dem Fremdvergleich nicht standhalten können. ...lesen Sie mehr