Neue Aufsichtsmitteilung zur Auslagerung an Cloud-Anbieter
Am 01.02.2024 hat die BaFin die „Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter“ veröffentlicht. Diese Aufsichtsmitteilung soll keine neuen Anforderungen an beaufsichtigte Un-ternehmen begründen, sondern lediglich ein praxisnahes Update des Merkblattes zur Orientie-rungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter (Stand November 2018) darstellen. Trotzdem ist es zu empfehlen, dass sich Institute und IT-Dienstleister, die Auslagerungsleistungen für beaufsichtigte Unternehmen erbringen, intensiv mit der Aufsichtsmitteilung auseinandersetzen. Sie beinhaltet zwar keine Überraschungen, aber eine Reihe an Konkretisierungen bzw. Erwei-terungen bestehender Anforderungen. ...lesen Sie mehr