Der Entwurf des Einwegkunststoff-Fondsgesetz und seine Auswirkungen für Hersteller, Kommunen und elektronische Marktplätze
Am 03.11.2022 beschloss das Bundeskabinett seinen Entwurf zum Einwegkunststoff-Fondsgesetz. Infolgedessen sollen Hersteller von Einwegplastikprodukten zukünftig an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen und Maßnahmen der Sensibilisierung beteiligt werden, indem sie einen jährlichen Betrag in einen zentralen Fonds einzahlen. Zu den betroffenen Produkten zählen u.a. To-Go-Behälter und Getränkebecher aber auch Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilterprodukte. Die Abgabenhöhe des jeweiligen Herstellers soll sich anhand der Art und Menge des Produkts bemessen, das er in den Verkehr bringt. ...lesen Sie mehr