Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 4. Februar 2010 - X R 10/08 - (BStBl II S. 617), vom 16. Februar 2011 - X R 10/10 - (BFH/NV S. 977) und vom 17. Oktober 2012 - VIII R 51/09 - (BFH/NV 2013 S. 365) entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Gegen keines dieser Urteile wurde eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Das BMF-Schreiben vom 25. April 2013 enthält dazu unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.