deen

Aktuelles

BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe sowie hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

Schreiben des BMF vom 25. April 2013 - IV A 3 - S 0338/07/10010

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit Ur­tei­len vom 4. Fe­bruar 2010 - X R 10/08 - (BStBl II S. 617), vom 16. Fe­bruar 2011 - X R 10/10 - (BFH/NV S. 977) und vom 17. Ok­to­ber 2012 - VIII R 51/09 - (BFH/NV 2013 S. 365) ent­schie­den, dass die Nicht­ab­zieh­bar­keit von Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten als Son­der­aus­ga­ben nicht ge­gen das Grund­ge­setz verstößt. Ge­gen kei­nes die­ser Ur­teile wurde eine Ver­fas­sungs­be­schwerde er­ho­ben. Das BMF-Schrei­ben vom 25. April 2013 enthält dazu un­ter Be­zug­nahme auf das Er­geb­nis der Erörte­rung mit den obers­ten Fi­nanz­behörden der Länder Re­ge­lun­gen.

Das Schrei­ben des BMF im Voll­text fin­den Sie hier

nach oben