Mit Schreiben vom 15.07.2013 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die aktuelle Liste der Punkte bekannt gegeben, hinsichtlich derer gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO die Festsetzungen der Einkommensteuer in Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen sind.
Neu hinzugekommen ist folgender Punkt:
Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG - für Veranlagungszeiträume ab 2010 -
Einzelheiten können Sie dem Schreiben des BMF entnehmen, das Sie hier finden.