Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.
IDW zur bilanziellen Behandlung der EEG-Umlage im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Die finanzielle EEG-Umlage wird im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Stromlieferanten (Energieversorgungsunternehmen, EVU) auch bereits vor dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) regelmäßig als Bestandteil der Umsatzerlöse gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB behandelt und deren Abführung an den jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber unter dem Materialaufwand erfasst. ...lesen Sie mehr