Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum 1. April 2012 neu geordnet, geändert oder aufgehoben.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) behandelt die damit einhergehenden Änderungen der Abschnitte 4.21.2 Abs. 3 und 4 UStAE sowie Abschnitt 4.21.5 Abs. 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.