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Aktuelles

BMF zur Steuerbarkeit des "Weiterverkaufs" von Künstlern und Künstlerprogrammen

Schreiben des BMF vom 21.03.2012 - IV D 2 - S 7238/11/10001

Zum Um­fang der Steu­er­ermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Ab­schnitt 12.5 Abs. 4 des Um­satz­steuer-An­wen­dungs­er­las­ses

Gemäß den Ausführun­gen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Fi­nan­zen (BMF) im Schrei­ben vom 21.03.2012 kann -so­weit bei Thea­ter­vorführun­gen und Kon­zer­ten meh­rere Ver­an­stal­ter tätig sind-  nur der Ver­an­stal­ter die Steu­er­ermäßigung in An­spruch neh­men, der die Ein­tritts­be­rech­ti­gung ver­schafft. Bei Tour­nee-Ver­an­stal­tun­gen steht des­halb die Steu­er­ermäßigung re­gelmäßig nur dem ört­li­chen Ver­an­stal­ter zu.

Die­ses Schrei­ben ist nach den Ausführun­gen des BMF auf Umsätze an­zu­wen­den, die nach dem 31. De­zem­ber 2012 aus­geführt wer­den. Für vor dem 1. Ja­nuar 2013 aus­geführte Leis­tun­gen der Tour­nee-Ver­an­stal­ter wird es nicht be­an­stan­det, wenn diese den ermäßig­ten Um­satz­steu­er­satz an­wen­den bzw. an­ge­wandt ha­ben.

Das Schrei­ben des BMF im Voll­text fin­den Sie hier.

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