Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Urteil vom 7. Juli 2011 - V R 53/10 zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geäußert. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF) vom 07.03.2013 befasst sich mit der entsprechenden ausführlichen Änderung von Abschnitt 2.8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE).
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Organisatorische Eingliederung Überarbeitung von Abschnitt 2.8 UStAE