Mit Schreiben vom 30.11.2012 konkretisiert bzw. ergänzt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Abschnitt 3a.2 UStAE zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die unter § 3a Absatz 2 Sätze 1 und 2 UStG fallen.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.