Die Republik Griechenland hat den Gläubigern der in Annex I des "Invitation Memorandums" vom 24. Februar 2012 aufgeführten Anleihen ein Umtauschangebot unterbreitet. Das Umtauschangebot setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Die Anleger erhalten für Altanleihen im Nennwert von 1000 Euro neue Anleihen der Republik Griechenland im Gesamtnennbetrag von nominal 315 Euro (Bestandteil 1), neue Anleihen in Form von PSI Payment Notes des EFSF im Gesamtnennbetrag von 150 Euro (Bestandteil 2), so genannte GDP linked Securities im Gesamtnennbetrag von 315 Euro (Bestandteil 3) und für aufgelaufene Stückzinsen eine Nullkuponanleihe des EFSF (Bestandteil 4).
Das Schreiben des BMF regelt nun die steuerliche Behandlung des Tausch der vom Umtauschangebot betroffenen Anleihen im Rahmen des § 20 EStG und im Kapitalertragsteuerverfahren.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.