Ausländische Investmentvermögen, die nach dem Rundschreiben der BaFin 14/2008 nicht mehr als ein solches einzustufen wären, werden unter bestimmten Voraussetzungen für vor dem 31. Mai 2014 beginnende Geschäftsjahre weiterhin steuerlich als ausländische Investmentvermögen behandelt. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 21.05.2013 regelt die Einzelheiten.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.