Das BMF-Schreiben regelt den Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen für nach dem 19.12.2012 ausgeführte Lieferungen.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.
Änderung von § 9 Absatz 2 und § 10 Absatz 2 UStDV durch die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637)
Das BMF-Schreiben regelt den Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen für nach dem 19.12.2012 ausgeführte Lieferungen.
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