Mit Schreiben vom 11.01.2012 gibt das BMF (Bundesministerium der Finanzen) die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i.S.d. Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S.d Artikels 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt.
Das Schreiben des BMF finden Sie hier.