Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.
Drittmengenabgrenzung - Übergangsfrist endet am 31.12.2020
Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) hat der Gesetzgeber rückwirkend ein Redaktionsversehen im EEG beseitigt. ...lesen Sie mehr