Mit Schreiben vom 26.10.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Vervielfältiger veröffentlicht, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab dem 1. Januar 2013 berechnet wird.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.