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Steuerberatung

BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2018

Alljähr­lich gibt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium einen Über­blick über den Stand der zwi­schen Deutsch­land und an­de­ren Staa­ten ver­ein­bar­ten Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men.

Mit Schrei­ben vom 17.1.2018 gibt das BMF - wie be­reits in den Vor­jah­ren - den ak­tu­el­len Stand der Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zum Jah­res­be­ginn be­kannt. Ände­run­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr sind durch Mar­kie­run­gen am Rand der Liste kennt­lich ge­macht. Erst­mals ab 1.1.2018 an­zu­wen­den sind dem­nach die neuen Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men mit Ar­me­nien, Finn­land und Turk­me­nis­tan.

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