Mit Schreiben vom 17.1.2018 gibt das BMF - wie bereits in den Vorjahren - den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum Jahresbeginn bekannt. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind durch Markierungen am Rand der Liste kenntlich gemacht. Erstmals ab 1.1.2018 anzuwenden sind demnach die neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien, Finnland und Turkmenistan.
Alljährlich gibt das Bundesfinanzministerium einen Überblick über den Stand der zwischen Deutschland und anderen Staaten vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen.