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Veranstaltungen

Blickpunkt Kommunalwirtschaft

Neubesetzung der Aufsichtsräte und sonstiger Gremien kommunaler Unternehmen und Betriebe

Im Zuge der diesjähri­gen Kom­mu­nal­wah­len in Nord­rhein-West­fa­len und Rhein­land-Pfalz sind viel­fach Auf­sichtsräte und sons­tige Gre­mien kom­mu­na­ler Un­ter­neh­men und Be­triebe neu be­setzt wor­den.

Oft­mals er­ge­ben sich ge­rade Oft­mals er­ge­ben sich im Zu­sam­men­spiel von Über­wa­chungs­gre­mien, Be­triebs- und Ge­schäftsführung, Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung und nicht zu­letzt Wirt­schaftsprüfern auch Span­nungs­fel­der, wie etwa Fra­gen hin­sicht­lich persönli­cher Rechte und Pflich­ten, der Haf­tung und im äußers­ten Fall auch der mögli­chen Straf­bar­keit von Hand­lun­gen von Ver­tre­tern in sol­chen Über­wa­chungs­gre­mien.

Mit die­sem pra­xis­ori­en­tier­ten Se­mi­nar im Rah­men un­se­rer Ver­an­stal­tungs­reihe Blick­punkt Kom­mu­nal­wirt­schaft wol­len wir ge­rade neuen wie aber auch bis­he­ri­gen Ver­tre­tern einen kom­pri­mier­ten Über­blick über fol­gende The­men ge­ben:

  • Ge­setz­li­che Grund­la­gen und Rah­men­be­din­gun­gen für Auf­sichtsräte und sons­tige Über­wa­chungs­gre­mien
  • Zi­vil­recht­li­che Haf­tung und straf­recht­li­che Ri­si­ken
  • Kleine Bi­lanz­kunde oder „Wie lese ich eine Bi­lanz?“ – Be­son­der­hei­ten beim Jah­res­ab­schluss kom­mu­na­ler Un­ter­neh­men
  • Zu­sam­men­spiel zwi­schen Or­ga­nen bei öff­ent­li­chen Un­ter­neh­men
Es kom­men so­wohl zi­vil­recht­li­che als auch öff­ent­lich-recht­li­che As­pekte zum Tra­gen, wo­bei sich im öff­ent­li­chen Recht auch noch Bun­des- und Lan­des­recht über­schnei­den können.

Wir möch­ten Ih­nen die­ses Ter­rain gerne vor­stel­len und ge­mein­sam mit Ih­nen auf verständ­li­che Art und Weise erörtern.

Die Teil­nahme ist für Sie kos­ten­los. Es wer­den Getränke und ein Im­biss ge­reicht. Des Wei­te­ren er­hal­ten Sie ausführ­li­che Un­ter­la­gen. Um das Se­mi­nar für Sie so ef­fi­zi­ent wie möglich zu ge­stal­ten, ha­ben wir die Teil­neh­mer­zahl be­grenzt. An­mel­dun­gen können des­halb nur nach der Rei­hen­folge ih­res Ein­gangs berück­sich­tigt wer­den.

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