deen

Aktuelles

BGH zur Qualifizierung eines "Winterdienstvertrages" als Dienst- oder Werkvertrag

Urteil des BGH vom 6. Juni 2013 - VII ZR 355/12
Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 07.06.2013 eine Ent­schei­dung zu einem sog. "Win­ter­dienst­ver­trag" ge­trof­fen und da­bei geklärt, ob es sich da­bei um einen Dienst- oder Werk­ver­trag han­delt. Diese Frage ist von In­stanz­ge­rich­ten un­ter­schied­lich be­ur­teilt wor­den.
Die Kläge­rin ver­langt von dem Be­klag­ten, der Ei­gentümer ei­nes Haus­grundstücks ist, Rest­vergütung auf­grund ei­nes so­ge­nann­ten "Rei­ni­gungs­ver­tra­ges Win­ter­dienst". Die Kläge­rin hatte sich ver­trag­lich ver­pflich­tet, während der Zeit vom 1. No­vem­ber des Jah­res bis zum 30. April des Fol­ge­jah­res die ver­ein­bar­ten Flächen gemäß den Pflich­ten des Straßen­rei­ni­gungs­ge­set­zes des Bun­des­lan­des bzw. der kom­mu­na­len Sat­zung von Schnee frei­zu­hal­ten und bei Glätte zu be­streuen. Der Be­klagte hat ein­ge­wandt, dass die Kläge­rin die ver­ein­barte Leis­tung an näher be­zeich­ne­ten Ta­gen nicht vollständig er­bracht habe, und einen Teil der ver­ein­bar­ten Vergütung ein­be­hal­ten.
Die Vergütungs­klage der Kläge­rin hatte in den Vor­in­stan­zen ohne Be­weis­auf­nahme Er­folg. Das Be­ru­fungs­ge­richt hat im We­sent­li­chen aus­geführt, dass der Ver­trag über­wie­gend dienst­ver­trag­li­chen Cha­rak­ter habe; bei Schlecht­leis­tung sei eine Min­de­rung der Vergütung nicht zulässig.
Auf die vom Be­ru­fungs­ge­richt zu­ge­las­sene Re­vi­sion des Be­klag­ten hat der u.a. für das Werk­ver­trags­recht zuständige VII. Zi­vil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs das an­ge­foch­tene Ur­teil auf­ge­ho­ben und die Sa­che zur er­neu­ten Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an die Vor­in­stanz zurück­ver­wie­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof hat aus­geführt, dass die Par­teien einen Werk­ver­trag ge­schlos­sen ha­ben. Ge­gen­stand ei­nes Werk­ver­trags kann auch ein durch Ar­beit oder Dienst­leis­tung her­bei­zuführen­der Er­folg sein (§ 631 Abs. 2 BGB). Ver­trags­ge­gen­stand war die er­folg­rei­che Bekämp­fung von Schnee- und Eisglätte. Der Wer­ker­folg be­steht maßgeb­lich darin, dass die Ge­fah­ren­quelle be­sei­tigt wird. Das Werk ist nicht ab­nah­me­bedürf­tig, denn Sinn und Zweck des Win­ter­diens­tes ist es, dass der Un­ter­neh­mer den Win­ter­dienst ver­sieht, ohne dass der Be­stel­ler je­des Ein­satz­er­geb­nis bil­li­gen soll. So­fern der Un­ter­neh­mer seine ver­trag­li­che Ver­pflich­tung un­vollständig erfüllt hat, ist das ge­schul­dete Werk man­gel­haft. Eine Frist­set­zung zur Nach­erfüllung ist ent­behr­lich. Die Vergütung kann ent­spre­chend ge­min­dert wer­den (§ 638 BGB).
Das Be­ru­fungs­ge­richt wird nun­mehr fest­zu­stel­len ha­ben, ob bzw. in wel­chem Um­fang der ge­schul­dete Win­ter­dienst un­ter­blie­ben ist.
Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des BGH Nr. 99/2013 vom 07.06.2013
11.06.2013 nach oben

Das könnte Sie auch interessieren

Di­gi­tale Be­triebsprüfung und stei­gende Be­deu­tung von Tax CMS

Die Am­pel­ko­ali­tion hat sich in ih­rem Ko­ali­ti­ons­ver­trag zum Ziel ge­setzt, die Außenprüfung zu mo­der­ni­sie­ren und zu be­schleu­ni­gen. Nun wur­den ge­setz­li­che Ände­run­gen für die steu­er­li­che Außenprüfung auf dem Weg ge­bracht mit dem Ziel, diese früher zu be­gin­nen und schnel­ler ab­zu­schließen.  ...lesen Sie mehr


Über­mitt­lung von IP-Adres­sen durch Web­si­tes - Rollt jetzt eine DS­GVO-Ab­mahn­welle an?

Mit einem Ur­teil des Land­ge­richts München I spricht erst­mals ein deut­sches Ge­richt einem Be­trof­fe­nen einen Scha­dens­er­satz­an­spruch we­gen der un­er­laub­ten Über­mitt­lung von IP-Adres­sen in die USA zu. Setzt sich diese Rechts­auf­fas­sung durch, könn­ten viele Web­sei­ten­tools vor dem Aus ste­hen und mas­sen­hafte Ab­mah­nun­gen ge­gen Web­sei­ten­be­trei­ber dro­hen.  ...lesen Sie mehr


§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutz­ge­setz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB

§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutz­ge­setz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Gläubi­ger ei­ner GmbH kann den Er­stat­tungs­an­spruch der Ge­sell­schaft nicht selbst un­mit­tel­bar ge­gen einen Ge­sell­schaf­ter ver­fol­gen, auch nicht bei einem Ver­stoß ge­gen § 73 Abs. 1 GmbHG.  ...lesen Sie mehr


Ein­nah­men ei­ner Hoch­schule aus Auf­trags­for­schung: Ermäßig­ter Steu­er­satz?

Für die Fi­nan­zie­rung des Trägers ei­ner Wis­sen­schafts- und For­schungs­ein­rich­tung i.S.v. § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mit­telt­rans­fer an, der ihm ohne ei­gene Ge­gen­leis­tung zu­fließt. Zum Zweck­be­trieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur not­wen­dige Ne­bentätig­kei­ten zur Ei­gen- und Grund­la­gen­for­schung.  ...lesen Sie mehr


Er­ste Tätig­keitsstätte ei­nes Po­li­zei­be­am­ten im Ein­satz- und Strei­fen­dienst

Ein Po­li­zei­be­am­ter im Ein­satz- und Strei­fen­dienst verfügt an sei­nem ihm zu­ge­ord­ne­ten Dienst­sitz, den er ar­beitstäglich auf­sucht, um dort zu­min­dest in ge­rin­gem Um­fang Tätig­kei­ten zu er­brin­gen, die er dienst­recht­lich schul­det und die zu dem Be­rufs­bild ei­nes Po­li­zei­voll­zugs­be­am­ten gehören, über eine er­ste Tätig­keitsstätte.  ...lesen Sie mehr