Zu Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung
Ausgleichszahlungen nach der Flugastrechteverordnung dienen nicht nur dem pauschalierten Ersatz immaterieller Schäden, sondern sollen es dem Fluggast ermöglichen, auch Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwändig deren Höhe darlegen und beweisen zu müssen. Dienen geltend gemachte reiserechtliche Ersatzansprüche oder auf Verletzung des Beförderungsvertrags gestützte Ansprüche (nach dem bis zum 30.6.2018 geltenden Reiserecht) dem Ausgleich derselben dem Reisenden durch die verspätete Luftbeförderung entstandenen Schäden wie bereits zuvor erbrachte Ausgleichszahlungen, ist eine Anrechnung geboten. ...lesen Sie mehr