Hinreichende Bestimmtheit der Rückforderbarkeit von Ausschüttungen
Der Umstand, dass der Erläuterungsteil eines Verkaufsprospektes - systemwidrig im Kapitel über die Haftung der Anleger - nicht alle Fallgestaltungen erwähnt, in denen nach dem ebenfalls im Verkaufsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung der Anleger zur Rückzahlung von vorab getätigten Auszahlungen (Entnahmen) an die Fondsgesellschaft besteht, stellt keinen Prospektfehler dar. Die Formulierung "falls durch unvorhergesehene Umstände ein Liquiditätsbedarf der Gesellschaft entstehen sollte" umschreibt eine solche Fallgestaltung hinreichend bestimmt. ...lesen Sie mehr