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BFH: Zur Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer

Urteil des BFH vom 15.05.2013 - VI R 41/12

Der BFH hatte in sei­nem Ur­teil von 15.05.2013 darüber zu ent­schei­den, ob ein Leih­ar­beit­neh­mer Ver­pfle­guns­mehr­auf­wand über die 3-Mo­nats-Frist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG hin­aus gel­tend ma­chen kann.

Das Ge­richt lässt den Wer­bungskso­ten­ab­zug nur für die ers­ten drei Mo­nate der Tätig­keit an einem Ver­lei­hort.

Der BFH führt hierzu aus, dass die Be­schränkung der Ab­zugfähig­keit für alle Ar­ten der Auswärtstätig­keit gilt, mit­hin auch für die Tätig­keit von Leih­ar­beit­neh­mern.

Den vollständi­gen Text des Ur­teils fin­den Sie hier.

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