deen

Aktuelles

BFH: Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Urteil des BFH vom 16.4.2013, IX R 26/11

Dem Ur­teil des BFH sind fol­gende Leitsätze zu ent­neh­men:

  1. Bei teil­weise selbst­ge­nutz­ten und teil­weise ver­mie­te­ten Fe­ri­en­woh­nun­gen ist die Frage, ob der Steu­er­pflich­tige mit oder ohne Einkünf­te­er­zie­lungs­ab­sicht ver­mie­tet hat, an­hand ei­ner un­ter Her­an­zie­hung al­ler ob­jek­tiv er­kenn­ba­ren Umstände zu tref­fen­den Pro­gnose zu ent­schei­den.
  2. Die Überprüfung der Einkünf­te­er­zie­lungs­ab­sicht des Steu­er­pflich­ti­gen ist schon dann er­for­der­lich, wenn er sich eine Zeit der Selbst­nut­zung vor­be­hal­ten hat un­abhängig da­von, ob, wann und in wel­chem Um­fang er von sei­nem Ei­gen­nut­zungs­recht tatsäch­lich Ge­brauch macht oder nicht.
  3. Un­er­heb­lich ist, ob sich der Vor­be­halt der Selbst­nut­zung aus ei­ner ein­zel­ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­trags­be­din­gung oder aus einem for­mu­larmäßigen Mus­ter­ver­trag er­gibt.

Den vollständi­gen Text des Ur­teils fin­den Sie hier.

nach oben