deen

Aktuelles

BFH: Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Beschluss des BFH vom 20.02.2013 - GrS 1/12

Der Große Se­nat des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) hat durch Be­schluss vom 20. Fe­bruar 2013 GrS 1/12 ent­schie­den, dass selbstständig tätige Pro­sti­tu­ierte Einkünfte aus Ge­wer­be­be­trieb er­zie­len.

Er hat da­mit seine frühere Auf­fas­sung auf­ge­ge­ben (Be­schluss vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500), nach der Pro­sti­tu­ierte aus „ge­werbsmäßiger Un­zucht“ keine ge­werb­li­chen, son­dern sons­tige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes er­wirt­schaf­te­ten. Der BFH folgte mit sei­ner nun­mehr ge­trof­fe­nen Ent­schei­dung der in der Ver­wal­tung und der Li­te­ra­tur all­ge­mein ver­tre­te­nen Auf­fas­sung, nach der Pro­sti­tu­ierte mit ih­rer Tätig­keit einen Ge­wer­be­be­trieb un­ter­hal­ten.

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des BFH Nr. 24/2013 vom 08.05.2013

Den Be­schluss des BFH im Voll­text fin­den Sie hier.

nach oben