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BFH: Keine Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung einer sog. Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG

Urteil des BFH vom 11.6.2013, II R 52/12

Dem Ur­teil sind fol­gende Leitsätze zu ent­neh­men:

  1. § 16 Abs. 2 GrEStG ist auf einen Er­werbs­vor­gang nach § 1 Abs. 3 GrEStG an­wend­bar.
  2. Der Steu­er­tat­be­stand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen An­teilsrücker­werb das von die­ser Vor­schrift vor­aus­ge­setzte Quan­tum von 95 % der An­teile der Ge­sell­schaft un­ter­schrit­ten wird.
Den vollständi­gen Text des Ur­teils fin­den Sie hier.
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