deen

Aktuelles

BFH: EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

Beschluss des BFH vom 26.04.2012 - V R 18/11

Mit Be­schluss vom 26. April 2012 V R 18/11 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) dem Ge­richts­hof der Eu­ropäischen Union (EuGH) die Frage vor­ge­legt, ob ein Rei­sebüro, das als Ver­mitt­ler für einen Rei­se­ver­an­stal­ter tätig ist und einem Rei­se­kun­den einen selbst fi­nan­zier­ten Preis­nach­lass gewährt, zu ei­ner Min­de­rung sei­ner Um­satz­steu­er­schuld be­rech­tigt ist. Der BFH hat dies in der Ver­gan­gen­heit be­jaht, hat aber Zwei­fel, ob seine bis­he­rige Aus­le­gung mit dem Uni­ons­recht ver­ein­bar ist.

Der dem EuGH vor­ge­leg­ten Rechts­frage kommt er­heb­li­che Be­deu­tung zu, da sie nicht nur die Rei­se­bran­che in Deutsch­land be­trifft, son­dern sich ebenso auf an­dere Be­rei­che aus­wir­ken kann, in de­nen Wa­ren wie z.B. Pkws oder Dienst­leis­tun­gen über Ver­mitt­ler ver­kauft wer­den. Das Ur­teil des EuGH dürfte zu ei­ner uni­ons­wei­ten Ver­ein­heit­li­chung führen.

Um­satz­steu­er­recht­lich ist zu be­ach­ten, dass das Rei­sebüro eine steu­er­pflich­tige Ver­mitt­lungs­leis­tung ge­genüber dem Rei­se­ver­an­stal­ter er­bringt. Gewährt das Rei­sebüro aus der von ihm ver­dien­ten Ver­mitt­lungs­pro­vi­sion einen Preis­nach­lass an den Rei­se­kun­den, stellt sich die Frage, ob die Zah­lung an den Rei­se­kun­den das Ent­gelt für die an den Rei­se­ver­an­stal­ter er­brachte Ver­mitt­lungs­leis­tung min­dert. Für eine der­ar­tige Min­de­rung spricht, dass sich die Auf­wen­dun­gen des Rei­se­kun­den für die Reise durch den Preis­nach­lass min­dern. Ge­gen eine Min­de­rung kann an­geführt wer­den, dass die Ver­mitt­lungs­leis­tung des Rei­sebüros an den Rei­se­ver­an­stal­ter und die Rei­se­leis­tung des Rei­se­ver­an­stal­ters an den Rei­se­kun­den nicht gleich­ar­tig sind.

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des BFH Nr. 51/2012 vom 27.06.2012

Die Ent­schei­dung des BFH im Voll­text fin­den Sie hier.

nach oben