Mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2019 (für Steuerperioden ab 1.1.2018) beträgt der generelle Körperschaftsteuersatz in Belgien 29 % (bisher 33 %) und wird für das Steuerjahr 2021 (für Steuerperioden ab 1.1.2020) weiter auf 25 % gesenkt. Zudem wird kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KME) im Sinne des belgischen Rechts ab dem Steuerjahr 2019 ein ermäßigter Steuersatz von 20 % auf die ersten 100.000 Euro des steuerpflichtigen Gewinns gewährt. Der derzeit in Höhe von 3 % zu zahlende Zuschlag wird ab dem Steuerjahr 2019 auf 2 % gesenkt und entfällt im Steuerjahr 2021.
Mit der Reform werden zudem weitere Steuervergünstigungen gewährt, u. a. die vollständige Steuerbefreiung von Dividenden einer Tochtergesellschaft, die bislang 95 % beträgt, sowie die Anhebung des Standardabzugs für Investitionen von 8 % auf 20 % bei Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2019. Als Maßnahmen der Gegenfinanzierung wird u. a. die sog. „Notional Interest Deduction“ eingeschränkt. Ab dem Steuerjahr 2021 kommt zudem eine Zinsschranke zur Anwendung.
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