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Steuerberatung

Anpassungsbedarf bei der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Mit der Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung soll der Ver­la­ge­rung von Einkünf­ten in Staa­ten mit ei­ner ge­rin­gen Steu­er­be­las­tung ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Deutsch­land hat hierzu be­reits Re­ge­lun­gen, die je­doch an EU-Vor­ga­ben an­zu­pas­sen sind.

Nach ak­tu­el­lem Recht sind Einkünfte ei­ner ausländi­schen Toch­ter­ka­pi­tal­ge­sell­schaft von dem inländi­schen An­teils­eig­ner wie ei­gene Einkünfte im In­land zu ver­steu­ern, so­fern de­ren An­teile zu mehr als 50 % von un­be­schränkt Steu­er­pflich­ti­gen ge­hal­ten wer­den und die ausländi­sche Ge­sell­schaft sog. pas­sive Einkünfte er­zielt, die im Aus­land ei­ner Er­trags­be­steue­rung von we­ni­ger als 25 % un­ter­lie­gen.

Mit der sog. ATAD-Richt­li­nie wer­den Min­dest­stan­dards für die Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung in den EU-Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, die grundsätz­lich bis 31.12.2018 in das je­wei­lige na­tio­nale Recht um­ge­setzt wer­den müss­ten. Zwar wurde Deutsch­land hierzu bis­lang noch nicht tätig, je­doch ist mit zeit­na­hen An­pas­sun­gen zu rech­nen.

Wie die An­pas­sun­gen der deut­schen Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung kon­kret aus­se­hen wer­den, lässt sich der­zeit noch nicht ab­se­hen, da die der­zei­ti­gen Re­ge­lun­gen teil­weise über die in der Richt­li­nie vor­ge­ge­be­nen Min­dest­stan­dards hin­aus­ge­hen, teil­weise die­sen noch nicht ent­spre­chen.

Mehr zu den mögli­chen Ände­run­gen le­sen Sie in un­se­rer Bro­schüre „Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung quo va­dis?“. In der Bro­schüre wird der Ist-Zu­stand der Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung gemäß §§ 7 ff. AStG mit den Vor­ga­ben der ATAD-Richt­li­nie ver­gli­chen und mögli­cher ge­setz­ge­be­ri­scher An­pas­sungs­be­darf auf­ge­zeigt.

Die Bro­schüre soll Sie da­bei un­terstützen, mit Ih­ren Man­dan­ten ab­zuklären, in­wie­weit er von Ände­run­gen be­trof­fen sein könnte und ob sich dar­aus ggf. Ge­stal­tungs­be­darf er­gibt. Ein Prüfschema ver­an­schau­licht da­bei die zu er­war­ten­den Ände­run­gen und kann als ers­ter An­halts­punkt für eine nach künf­ti­gem Recht vor­zu­neh­mende Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung die­nen. Gerne können Sie die Bro­schüre Ih­ren Man­dan­ten oder Kon­tak­ten als pdf zur Verfügung stel­len.

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