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Aktuelles im Gemeinnützigkeitsrecht

Der Sta­tus der Ge­meinnützig­keit be­inhal­tet eine Viel­zahl steu­er­li­cher Vergüns­ti­gun­gen. Durch das am 16.12.2020 im Bun­des­tag be­schlos­sene Jah­res­steu­er­ge­setz (JStG) 2020 wur­den Ände­run­gen des Ge­meinnützig­keits­rechts mit Wirk­sam­keit ab 2021 ein­gefügt, die man als die größten Ände­run­gen der §§ 51 ff. AO (Ge­meinnützig­keits­recht) seit zehn Jah­ren be­zeich­nen kann.

In die­ser Ver­an­stal­tung grei­fen wir diese Ände­run­gen auf und be­rich­ten darüber hin­aus über ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen in Recht­spre­chung und Fi­nanz­ver­wal­tung. Un­sere Ver­an­stal­tung soll Ih­nen einen Über­blick über die ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen im Ge­meinnützig­keits­recht ge­ben und kurz auf wich­tige steu­er­li­che Vergüns­ti­gun­gen für ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen ein­ge­hen. Des Wei­te­ren wer­den die Re­fe­ren­ten von Ih­ren Er­fah­run­gen aus der Pra­xis mit ge­meinnützi­gen Or­ga­ni­sa­tio­nen be­rich­ten.

Für Mit­­g­­lie­­der des ber­li­ner wirt­schafts­ge­spräche e.V. betrögt die Teil­nah­me­ge­bühr 23,00 EUR. Für Nich­t­­mit­­g­­lie­­der beträgt die Teil­­nah­­me­­ge­­bühr 30,00 EUR.

Ziel­gruppe:
ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen, Ver­eine